Bautrocknung
Die sorgfältige Bautrocknung verhindert Bauschäden und Folgeschäden nach Wasserschäden. Wird die Trocknung des Bauwerks vernachlässigt oder ein Fehler bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen gemacht, sind Folgeschäden und zusätzliche Kosten möglich. Sachverständiger Michael Grübel führt Bewertungen von Bautrocknungen durch, übernimmt die baubegleitende Qualitätsüberwachung und ermittelt auf Wunsch die Kosten von Bautrocknungsarbeiten.
Bautrocknung im Neubau – Voraussetzung für die Bewohnbarkeit
Die Bautrocknung meint grundsätzlich das sachgemäße Trocknen von Bauwerken. Unterschieden wird dahingehend, ob ein Gebäude nach dem Bau von der typischen Baufeuchte befreit oder ein Wasser- beziehungsweise Feuchteschaden behoben werden muss. Die natürliche Baufeuchte ist generell nicht zu unterschätzen. Sie entsteht unter anderem durch:
- Beton- und Mörtelwasser
- Estrich
- Anstriche
- Tapezierungen
- Regen- und Lagerfeuchte von Baumaterial
- Schwitzwasserbildung
Kontakt mit Michael Grübel
Meister im Holz- und Bautenschutz
staatl. gepr. Betriebswirt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld für das Bautentrocknungs-Gewerbe
0 521 – 8 97 32 47
E-Mail: info@Gruebel-SV.de